Ignorierung Gemeindebeirat
22.10.2004

An den Gemeindekirchenrat Bohnsdorf
Kopie an den Kreiskirchenrat und an das Konsistorium

Die Abberufung unserer Vorsitzenden Frau Hauck aus dem Gemeindebeirat haben wir als Willkürakt wahrgenommen, der die Mitglieder des Gemeindebeirats völlig unvorbereitet traf, so dass eine neue Vorsitzende nicht gewählt wurde.
Wir sind somit etwa ein Jahr von den Informationen aus dem Gemeindekirchenrat abgeschnitten, da der GKR seinen Pflichten gemäß Artikel 27 Absätze 4 und 5 GO nicht nachgekommen ist
und wir vor wichtigen Entscheidungen gemäß Artikel 27 Absatz 6 GO nicht gehört wurden.

Das betraf die Abberufung von Herrn Kroschel als Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats sowie seine Entlassung aus dem Ältestenamt. Die Information zur Entlassung aus dem Ältestenamt geriet
wegen des vom derzeitigen Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats vorgenommenen Hitlervergleichs zu einem Desaster.
Selbst bei der Berufung von Ältesten, konkret bei der Berufung von Herrn Preuß zum Ältesten, wurde die gemäß Artikel 18 (2) GO vorgeschriebene Anhörung des Gemeindebeirats missachtet.
Eine wichtige Entscheidung ist zweifellos die Fusion unserer Kirchengemeinde mit der Gemeinde Grünau. Auch hier ignorierte der GKR die Anhörung des Gemeindebeirats.

Davon, dass die Ältestenwahl zum allgemeinen Wahltermin am 24. Oktober 2004 in unserer Gemeinde nicht stattfinden soll, erfuhren wir im Oktober durch ein Statement von Pfarrer Kastner im Gemeindebrief Oktober/November 2004.
Wäre der GKR seiner in Artikel 27 (6) GO festgelegten Pflicht nachgekommen, hätten wir rechtzeitig darauf hinweisen können, dass die Einhaltung des Wahltermins durch das Ältestenwahlgesetz zwingend vorgegeben ist. Eine Ausnahme nach § 2 war in diesem Jahr nur möglich, wenn ein Übergang zum sechsjährigen Wahlturnus beantragt worden wäre und dieser Antrag den Kreiskirchenrat spätestens bis zum Ablauf des 31. März 2004 erreicht hätte.
Dem Statement von Pfarrer Kastner ist zu entnehmen, dass kein Übergang in den sechsjährigen Wahlturnus erfolgen soll.
Die Kirchengemeinde Grünau führt die Ältestenwahl auch pflichtgemäß am 24.10.2004 durch.
Der Antrag an den Kreiskirchenrat wurde bis zum festgeschriebenen Termin nicht gestellt.
Wir fordern daher die gesetzlich vorgeschriebene Ältestenwahl in diesem Jahre, auch weil wir nach alledem kein Vertrauen zum derzeitigen Gemeindekirchenrat haben.
Unser Vertrauen ist ferner durch wirtschaftliche Fehlentscheidungen sowie der Zerstörung der denkmalgeschützten Fassade an unserer Dorfkirche, dem Baustop seit Mai diesen Jahres und der Ignoranz des GKR's, die Gemeinde über die Missstände bei der Sanierung unserer Dorfkirche zu informieren, nachhaltig erschüttert.

Die Mitglieder des Gemeindebeirats