Volksverführung auch von Pfarrer Ulrich Kastner
Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Stäblein,
Volksverführung gab es schon immer. Extrem ist sie derzeit von Putin zum Ukrainekrieg.
Im Verhältnis dazu ist die Volksverführung bei uns wesentlich geringer, aber nicht vernachlässigbar.
In der DDR war die Volksverführung im Aufwand hoch, in der Wirkung, zumindest im Raum Berlin-Brandenburg, gering.
Von Seiten der Kirche ging sie in der DDR gegen null.
Die evangelische Kirche organisierte in der DDR Freiräume für eine offene Diskussion.
In unserer Gemeinde Berlin-Bohnsdorf predigte Pfarrer Dr. Wolfgang Schulze offen, aber nicht provokativ.
Adlershof ist nur eine S-Bahnstation entfernt. Dort waren naturwissenschaftliche Institute der Akademie der Wissenschaften der DDR.
Ein Teil der Wissenschaftler wohnte in Bohnsdorf.
Im Winter organisierte Pfarrer Schulze sogenannte Gemeindeseminare im Pfarrhaus und damit einen Freiraum, in dem offen diskutiert wurde.
In den letzten Jahren der DDR verhinderte die Staatsmacht für Stefan Heym öffentliche Lesungen. Er wohnte in Grünau, etwa 3 km von unserer Dorfkirche entfernt.
Pfarrer Schulze organisierte mehrere Auftritte von Stefan Heym in der Dorfkirche. Es mussten Stühle aus der anliegenden Gaststätte geholt werden;
trotzdem standen vor der Kirche noch viele Menschen.
Einschub: Es war keine Sternenstunde des Parlamentarismus, sondern eine Schande als die unbedarften Abgeordneten der CDU-CSU die konstituierende Sitzung des
13. Deutschen Bundestages verließen, um Stefan Heym, den demokratisch gewählten Abgeordneten und Alterspräsidenten, zu boykottieren. Pfui! Das war Volksverführung.
Nach der Wende fiel unser Gemeindepfarrer Schulze bei der Kirchenleitung in Ungnade.
Sein Statement aus DDR-Zeiten
"Gott gab mir einen scharfen Verstand, damit ich ihn benutze, nicht damit ich ihn unterdrücke"
wurde von der Beamtenkirche mit den vielen Juristen im Konsistorium nicht geduldet.
Es war für nicht wenige Pfarrer und Kirchenmitarbeiter schwer, sich auf das System der Obrigkeitskirche einzustellen. Junge Pfarrer bekamen keine Festanstellung,
obwohl sie in den Gemeinden fehlten. Es war angeblich kein Geld dafür vorhanden. Doch die Kirchenmitglieder aus der DDR empfanden die Gehälter der Kirchen- und Oberkirchenräte,
der Konsistorial- und Oberkonsistorialräte für zu üppig und vor allen, dass es viel zu viele gut bezahlte Verwaltungsbeamte gab.
Pfarrer Schulze eckte erheblich bei der Kirchenobrigkeit mit seinem Wunsch an, für einen Studienaufenthalt in Israel freigestellt zu werden.
Seine sachliche Argumentation und seine Ungeduld gefielen den Kirchenjuristen nicht.
Er war angezählt. Es war eine Frage der Zeit, wann er abberufen wurde.
Als Anlass diente ein unschöner Vorfall.
Seine nette und tolerante Frau Sabine zog ins Frauenhaus, betonte aber, dass es keine Gewalt gab. Das wollten die Verfechter der Abberufung nicht zur Kenntnis nehmen.
Ich hatte die Information, dass sie einen anderen Mann kennen gelernt hatte, jeden Streit vermeiden wollte und deshalb kurzfristig aus der Wohnung auszog und mangels
Alternative vorübergehend in ein Frauenhaus zog. Meist reicht ein Schlagwort für Volksverführung. Hier war es Frauenhaus.
Der Gemeindekirchenrat beantragte die Abberufung unseres beliebten Gemeindepfarrers.
Die Gemeindemitglieder forderten zu diesem Vorgang eine Gemeindeversammlung.
Sie fand am 9.2.1997 statt. Das Gemeindeheim war überfüllt. Das angrenzende Seniorencafe musste mitgenutzt werden; trotzdem fanden nicht alle Gemeindeglieder Platz.
Nach längerer Diskussion forderte die Gemeinde vom GKR
Die Gemeinde erwartet, dass der Antrag auf Abberufung von Pfarrer Dr. Schulze durch den Gemeindekirchenrat zurückgezogen wird.
Von den zu der Zeit anwesenden etwa 150 Gemeindegliedern stimmte die große Mehrheit mit Handzeichen für diese Empfehlung, es gab 11 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung.
Doch das eindeutige Votum der Gemeinde bewirkte bei der Obrigkeitskirche nichts.
Enttäuscht äußerten sich die engagierten Gemeindemitglieder aus dem Gemeindeseminar.
Ich schlug deshalb vor, bei der kommenden Wahl für den GKR Kandidaten aus unserer Mitte aufzustellen. Die GKR-Wahl war nicht weit weg. Sie war auf den 5.10.1998 terminiert.
Als es soweit war, erklärte sich aber aus dem engeren Kreis keiner, der kandidieren würde.
Ich sah es für nötig an, zu kandidieren und gewann Frau Ursula Behrendt und Frau Brigitte Metzner ebenfalls für eine Kandidatur.
Bei der Wahl wurden wir mit überwältigender Mehrheit gewählt, ich mit 170, Frau Metzner mit 154 und Frau Behrendt mit 149 Stimmen. Die anderen Kandidaten erhielten ab 78 Stimmen.
Auf der konstituierenden Sitzung des Gemeindekirchenrats am 1.11.1998 war das Stimmenverhältnis für die Wahl des neuen GKR-Vorsitzenden 3 : 3.
Ich wurde mit Losentscheid Vorsitzender.
Es war eine schwere Zeit.
Unsere Gemeinde hatte keinen Pfarrer und keinen Organisten.
Der ehemalige Organist, bei dem meine Tochter noch Klavierunterricht hatte, lehnte eine Honorartätigkeit ab. Der ehemalige GKR-Vorsitzende, ein Religionslehrer, hatte es schlagartig verlernt,
aus der Bibel zu lesen.
Eine Unterstützung vom Kirchenkreis blieb, auch auf Nachfrage, aus.
In der Nachbargemeinde und im Kirchenkreis wurde relativ offen gesagt:
In der Kirchengemeinde Bohnsdorf regiert jetzt der Teufel.
Den Teufel wollte kein gläubiger Christ unterstützen.
Auf die Hilfe der Freunde aus dem Gemeindeseminar war Verlass.
Ein Physiker konnte gut Orgel spielen. Bibellesung und Kirchendienst kein Problem.
Die Küsterin engagierte sich für die Gewinnung von Pfarrern für den Gottesdienst.
Eine Sicherheit gab es allerdings nicht. Wir, die Küsterin und ich, mussten nicht selten bis Freitag telefonieren, um den Gottesdienst am Sonntag feiern zu können.
Es gelang aber immer.
Die Bedingungen für die Gemeindearbeit waren nicht gegeben. Es fehlte Geld.
Als der altersschwache Kopierer nicht mehr mitmachte, waren keine Mittel vorhanden, einen neuen anzuschaffen. Der gewitzte Chef eines Geschäfts für Kopierer stellte uns
ohne Auftrag oder Vertrag einen überteuerten Kopierer in unser Gemeindebüro, aus Erfahrung wissend, dass keine Zurückweisung kam.
Er täuschte sich in dem neuen GKR-Vorsitzenden. Ich forderte die Abholung des Geräts und holte Angebote ein.
Unsere Gemeinde hatte Grundbesitz. Im Gegensatz zu vielen Gemeinden in der DDR hatten wir gut recherchierte Unterlagen zum Grundbesitz, dank Herrn Kothe.
Er arbeitete bis zur Wende auf diesem Gebiet in einem Großbetrieb und wurde in Sichtweite Altersrente in den Ruhestand geschickt. Er bot Pfarrer Schulze seine Leistung nur bei
Erstattung seiner Auslagen an. Pfarrer Schulze erkannte das Potenzial.
Konsistorialpräsident Manfred Stolpe richtete sich in der Wende an die Ost-Gemeinden mit dem Hinweis, ihren Grundbesitz zu ordnen und wenn sinnvoll, Restitutionsansprüche anzumelden.
Unsere Gemeinde tat das. Unsere Nachbargemeinde Grünau tat das nicht, wie auch viele andere Gemeinden es nicht taten.
Der GKR hatte bisher beim Grundbesitz nach dem Statement verfahren: Lieber nichts tun, als etwas wagen. Pfarrer Schulze wurde ausgebremst.
Es schleifte alles: Datschenpacht, verwahrloste Grundstücke, Betriebe, die in Insolvenz gingen, aber unsere Grundstücke ohne jegliche Zahlungen weiter nutzten,
ungesicherter Fortbestand unseres Kindergartens auf fremden Grundstück.
Ich räumte angemessen und besonnen auf. Es kam wieder Geld in die Gemeindekasse. Die Gemeindearbeit konnte auf ausreichendem Niveau finanziert werden.
Der Friedhof unserer Gemeinde ging zu DDR-Zeiten zum Ausbau des Flughafens Schönefeld in Staatseigentum über. Der damalige Pfarrer Heckel war machtlos. Er war empört,
dass er und der Kirchenälteste Herr Wagner von der Staatsmacht rüde abgewiesen wurden.
Herr Kothe und Pfarrer Schulze stellten 1990 über Rechtsanwalt Ribet Buse den Restitutionsantrag.
Nach der Ablehnung im behördlichen Verfahren wurde Rechtsanwalt Ribet Buse 1995 vom GKR Bohnsdorf mit der Durchsetzung des Restitutionsanspruchs vor dem Verwaltungsgericht beauftragt.
Damit stand der GKR Bohnsdorf im November 1999 vor einem zum 16.12.1999 angesetzten Gerichtsverfahren, das mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der bisherigen Strategie nicht zu gewinnen war
und damit Kosten für die Gemeinde von mehr als 200 000,- DM bringen würde. Der GKR bevollmächtigte mich mit der Abstimmung für das Gerichtsverfahren mit Rechtsanwalt Ribet Buse.
Ich nahm am Verfahren im Gerichtssaal nicht teil. Wir stimmten uns jedoch zu jeder Tageszeit per Fax ab.
Der Richter regte einen Vergleich an. Uns war klar, dass die Gegenseite zu einem Vergleich bereit war, weil sie Rechtssicherheit für den Weiterbetrieb und einen Ausbau des Flughafens
erreichen wollte.
Der gerichtliche Vergleich kam über einen Betrag von 1 500 000 DM zustande.
Der GKR stimmte kurzfristig einstimmig zu.
Dann faxte mich RA Ribet Buse an mit der Frage, auf welches Konto der Betrag überwiesen werden soll. Ich nannte unser Konto beim Verwaltungsamt des Kirchenkreises.
Mir war schon klar, was mich erwartet. Ein Beamter fühlt sich am stärksten angegriffen, wenn ein bedeutender Erfolg ohne seine so wichtige Amtstätigkeit erzielt wurde.
Auf den Ansatz, dass sein Tätig werden, oftmals bremst, aber meistens auf Verhinderung ausgerichtet ist, kommt er nicht. Wenn er verhindern kann, entfällt für ihn die Verantwortung
bei Problemen in der Durchführung.
Es kamen also von allen Seiten Anschuldigungen, Vorschriften verletzt zu haben. Sie waren alle falsch. Es verschlimmert die Situation des Erfolgreichen, wenn er die Anschuldigungen,
die oftmals in sich widersprüchlich sind, mit einfachen Ausführungen und Verweis auf Belege widerlegt.
Klar war mir auch, dass nunmehr der Tanz um das goldene Kalb eröffnet war.
Am meisten hat sich der Leiter des Verwaltungsamts des Kirchenkreises, Herr Bänsch, hervorgetan.
Meinen Platz auf der Abschussliste konnte ich damit sichern, dass ich auf die Androhung aus der Kirchenkreisleitung und dem Konsistorium, den gerichtlichen Vergleich anzugreifen,
mit der Antwort reagierte: "es ist Ihre Entscheidung, das zu tun".
Es wurde viel beschriebenes Papier hin- und hergeschickt.
Nachdem die Angriffe nicht gewirkt hatten, ging es um die Aufteilung des Geldbetrags, selbstverständlich unter der Realität, dass Herr Bänsch den für die Kirchengemeinde Bohnsdorf angewiesenen Betrag,
bereits auf Konten im Verwaltungsamt aufgeteilt hatte. Und das ohne die Zustimmung unserer Gemeinde und ohne uns zu benachrichtigen.
Auf das viele beschriebene Papier und die vielen Meinungen möchte ich hier nicht eingehen.
Die Kirchenleitung beauftragte Herrn Zottmann vom Rechnungshof der Landeskirche mit der Erarbeitung eines Vergleichsvorschlags.
Der Empfehlung des Rechnungshofes vom 15.12.2000 - KRH 2-11-04/00-sw - Bohnsdorf erhält ¾, Grünau ¼ der verbleibenden Vergleichssumme, stimmte der GKR Bohnsdorf in seiner Sitzung am 4.1.2001 zu und
gab den entsprechenden Beschluss an den GKR unserer Nachbargemeinde Grünau mit dem Wunsch, mit der Annahme der Empfehlung die Auseinandersetzung zu beenden.
Der Vorsitzende des GKR Grünau, Pfr. Vergens, war amtierender Superintendent und ließ sich die Ablehnung des Vergleichs vom Kreiskirchenrat bestätigen.
Dazu hat der GKR Bohnsdorf in seiner Sitzung am 1.2.2001 beschlossen
"Der GKR hat eine Kopie des Schreibens vom 10.01.01 erhalten, das die evang. Kirchengemeinde Grünau an den Kreiskirchenrat geschickt hat.
Der GKR nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass eine gütliche Lösung bei der Aufteilung der durch den gerichtlichen Vergleich erhaltenen Mittel gemäß der Empfehlung des Rechnungshofes der Ev. Kirche
in Berlin-Brandenburg vom 15.12.2000 vom GKR Grünau abgelehnt wird."
Zu den Absurditäten habe ich einige Male erzählt:
Hätte ich als Wirtschaftsfachmann eine Scheinfirma gegründet und RA Ribet Buse das Konto meiner Scheinfirma mitgeteilt, wären die im gerichtlichen Vergleich festgelegten 1 500 000 DM unbemerkt auf
dieses Konto überwiesen worden. Dann hätte ich jedes Jahr eine großzügige Spende an die Kirchengemeinde Bohnsdorf überwiesen und hätte eine Ehrentafel in unserer Kirche bekommen.
Positiv ist zu vermerken
- Pfarrer Dr. Wolfgang Schulze wurde zwar trotz überwältigendem Votum der Gemeinde abberufen, wurde aber mit dem erzielten Vergleich vor dem Verwaltungsgerichtshof der Evangelischen Kirche der Union
am 16.4.1999 rehabilitiert und entschädigt.
Ich hatte als GKR-Vorsitzender an der Verhandlung teilgenommen und kann uneingeschränkt die Bereitschaft von Rechtsanwalt Reymar von Wedel und Propst Dr. Lütcke bestätigen, zu einer fairen Lösung zu kommen.
- Im August 2001 nahm Diakon Manfred Vogel eine Tätigkeit im Rahmen des ABM-Projektes "Seniorenbegegnungsstätte" in unserer Gemeinde auf. Seine Gemeinde Berlin-Marzahn wollte ihn nicht mehr.
Den Grund kannte ich schon vorher, weil die Frau von meinem Hardwareentwickler im dortigen Gemeindebüro arbeitete.
Herr Vogel war eine Stütze unseres Gemeindelebens. Er bereitete sich auf jeden Gottesdienst sorgfältig vor. Seine Predigten sprachen die Gottesdienstbesucher an. Er spielte auch Orgel.
Übte vor jedem Gottesdienst die Lieder, auch wenn er sie bereits beherrschte.
Er leitete unser Seniorencafe. Er konnte als Allrounder alles und war der Liebling der alten Damen bei den Treffen im Seniorencafe.
- Ich hatte aus einer der ärmsten Gemeinden eine der reichsten gemacht, nicht nur wegen des Millionenbetrags aus dem Restitutionsverfahren, sondern auch mit der Entwicklung unserer Grundstücke
und mit der Schaffung der Möglichkeiten für ein lebendiges und kulturvolles Gemeindeleben.
- Nach der GKR-Wahl am 21.10.2001 wurde ich im GKR in geheimer Wahl mit 7 zu 1 Stimmen als Vorsitzender gewählt.
Pfarrer Ulrich Kastner und die Volksverführung
Pfr. Kastner wurde Gemeindepfarrer in der Gemeinde Grünau und in der Gemeinde Bohnsdorf, in einer Zeit, in der es beiden Gemeinden gut ging.
Wenn mir ein Parteifunktionär in der DDR zu linientreu kam, sagte ich ihm
"Bei einem Pfarrer, der in der DDR ein niedriges Einkommen bezieht und von Teilen der Bevölkerung nicht geachtet wird, habe ich keinen Zweifel, dass er im Glauben steht.
Bei Dir weiß ich nicht, ob es Überzeugung ist oder das gute Einkommen".
Im Januar 2020 meldete sich Pfarrer Sven Täuber bei mir. Er war mit einer halben Pfarrstelle zu unserer Gemeinde gekommen. Er wollte sich ein Bild von mir machen und sich mit mir unterhalten.
Es dauerte keine 10 Minuten bis wir uns verstanden. Er war Bausoldat und wurde Pfarrer über ein Studium am Sprachenkonvikt.
Er hatte einiges nach Dienstantritt in Bohnsdorf-Grünau über mich gehört.
Ich fragte ihn, ob er auch darüber informiert wurde, dass ich die üppige finanzielle Ausstattung für ein lebendiges und kulturvolles Gemeindeleben erreicht hatte?
Das wusste er nicht.
Anlass dafür, dass ich mich zu Vorgängen wieder melde, die ich als abgeschlossen angesehen hatte, sind Beiträge im Gemeindeblatt "Weinstock" Nr. 71 August / September 2019,
Nr. 86 Februar / März 2022 und Nr. 87 April / Mai 2022.
Zu den Beiträgen in Nr. 71
- Klimawandel, Plastikmüll und Bienensterben von Jan Zacharias und
- Umweltschutz und das neue Miteinander der Generationen von Sandy Hanner
hatte ich eine Gegenmeinung erarbeitet und sandte sie an die Redaktion. Sie wurde aber nicht veröffentlich. Pfarrer Kastner verweigerte auch einen Hinweis auf (m)eine andere Meinung in Form
eines Links zu meiner Webseite. Dazu schrieb ich
"Meine Antwort darauf sandte ich am 19.08.2019 an Herrn Pfarrer Kastner. Sie endete mit dem Satz
"Es ist Ihre Entscheidung in Abstimmung mit den weiteren Redaktionsmitgliedern, ob Sie eine Gegenmeinung nach den Regeln zivilisierter Gesellschaften zulassen und publizieren."
Darauf erfolgte keine Reaktion. Meine Gegenmeinung wurde nicht zugelassen und folgerichtig nicht im Weinstock Nr. 72 abgedruckt, auch nicht erwähnt.
Auf meiner Webseite www.kroschels.de schrieb ich dazu
"Ist das die perfekte Zensur oder schützt der Herr Pfarrer in seiner pastoralen Weisheit seine Gemeindeglieder vor Selbstdenkern?"
Damit war der Vorgang für mich abgehakt.
Doch zu den Ausfällen von Pfarrer Kastner im Weinstock Nr. 87 wollte ich nicht schweigen.
Mein heutiges Schreiben richte ich nicht allein an Pfarrer Kastner, sondern auch an Sie, weil Pfarrer Kastner es wiederum ignorieren würde.
Aus meiner Sicht gab es keine Veranlassung für Falschinformationen im Nachruf auf Hans Behrendt.
Vorab möchte ich informieren.
Pfarrer Schulze gewann Herrn Behrendt für eine Kandidatur für den Gemeindekirchenrat zur GKR-Wahl im Oktober 1998. Er war dann aber verhindert und seine Frau Ursula kandidierte.
Wir, Frau Behrendt, Frau Brigitte Metzner und ich, arbeiteten vertrauensvoll und freundschaftlich für das Wohl unserer Gemeinde. Dabei schätzten wir den Rat von Herrn Behrendt.
Vor der GKR-Wahl im Oktober 2001 fragte er mich, was man gegen eine Kandidatur von ihm hätte. Ich antwortete: nichts. Man ermuntert aber alte Menschen nicht dazu, zu kandidieren.
Er war um die Siebzig. Ich ermunterte ihn zu kandidieren. Er wurde gewählt. Da seine Frau vorher aus dem GKR ausgeschieden war, war er im GKR willkommen.
Seit der GKR-Wahl im Oktober 1998 kannten wir uns, und ich hatte zu Ursula und Hans Behrendt ein freundschaftliches Verhältnis. Der Spruch, der in ihrer Wohnung hing, fiel mir ins Auge
"Gebt den Wessis eine Chance".
Die Zusammenarbeit mit Hans Behrendt im GKR ab 2001 war bis August 2003 sachlich und kameradschaftlich, im Wesentlichen ohne Meinungsverschiedenheiten.
Ich konnte allerdings nicht erwarten, dass Herr Behrendt als Jurist, der sein Berufsleben bis auf eine kurze Anfangszeit als Rechtsanwalt in Berlin Beamter war, gegen die Obrigkeit aufmuckte.
Das änderte aber nichts daran, dass wir uns achteten und freundlich blieben.
Auch nachdem er die Federführung bei meiner Abwahl vom Vorsitz des GKR übernahm und bei meinem Rauswurf aus dem GKR aktiv war, sagten wir uns keine bösen Worte, und es kam bei mir keine Abneigung auf.
Sein Vorgehen bestätigte mir, ein Beamter bleibt loyal zur Obrigkeit.
Ein erstes Vorkommnis im Nachgang zur goldenen Hochzeit unseres langjährigen, verehrten Ältesten Scholz (ebenfalls Jurist) und seiner Frau zeigte, dass Herr Behrendt auch im Ruhestand über die
widerliche Auslegung von Vorschriften nicht hinwegsehen konnte.
Das Schreiben, das er für mich im Februar 2002 vorbereitet hatte, unterschrieb ich mit Pfn. Pfeiffer diskussionslos.
Der Vorfall war für die weitere Zusammenarbeit im GKR nahezu belanglos, doch zeigt er, wie hässlich Vorschriftendenken sein kann.
Ich stelle dazu zwei Schreiben im Anhang zu dieser E-Mail ein. - Muhs1.doc, Scholz.doc -
Auch mit Pfarrer Kastner hatte ich keinen Streit. Er kam zu unserer Gemeinde im Juli/August 2003 als die Obrigkeit die Voraussetzung im GKR geschaffen hatte, mich endlich absetzen zu lassen.
Als er mich im Sommer 2003 zu Hause aufsuchte, war er damit einverstanden, dass wir in unserem Gespräch dieses Thema nicht besprechen werden.
Nach dem Beschluss des GKR am 7.8.2003, mich als Vorsitzenden des GKR abzuberufen, hielt ich streitige Diskussionen mit Herrn Behrendt und Pfarrer Kastner für nicht sinnvoll.
Was Pfr. Kastner bewegte, 2022 in einem Nachruf im Weinstock Nr. 87 krasse Unwahrheiten zu verbreiten, erschließt sich mir nicht.
Zu den Aussagen von Pfarrer Kastner im Weinstock Nr. 87 auf Seite 11
- "Für die Kirchengemeinde waren es ausgesprochen schwere Jahre. In der Folge wurde - eigentlich gegen den Willen der Gemeinde - das alte Pfarrhaus in der Buntzelstraße 60 verkauft.
Hans Behrendt sah die Verheerungen, die in dieser Situation angerichtet wurden und beschloss einzugreifen. Offen stellte er sich gegen den damaligen Vorsitzenden der Gemeindeleitung.
Und er brachte die Gemeinde wieder auf einen ruhigen und fruchtbaren Kurs, indem er selbst den Vorsitz übernahm.
In dieser Zeit - vor 19 Jahren - lernten wir uns kennen: Er als Vorsitzender der Gemeindeleitung, ich als Pfarrer."
Der Herr Pfarrer spricht von der Zeit ab August 2003.
Er kam in eine der reichsten Gemeinde mit einem lebendigen und kulturvollen Gemeindeleben. Unsere Gemeinde war auch bei meiner Wahl 1998 nicht gespalten. Sie stand zu Pfarrer Dr. Schulze
und wählte mit überwältigender Mehrheit die Kandidaten, die zu Pfarrer Schulze standen, Frau Ursula Behrendt, Frau Brigitte Metzner und mich.
Ein Vorsitzender, der nach 3 Jahren in geheimer Wahl ein Stimmenverhältnis von 7 : 1 erhielt, hatte keine Verheerung angerichtet.
Frau Ursula Behrendt, die Frau von Hans Behrendt, wirkte, bis sie für ihren Mann im Juni 2001 aus dem GKR ausschied, immer mit mir freundschaftlich zusammen für das Wohl unserer Gemeinde.
Auch nachdem ihr Mann Vorsitzender des GKR wurde, änderte sich ihr Verhalten zu mir nicht. Und sie stand dabei nicht gegen ihren Mann, da er diesen Unsinn von einer Verheerung nie offen
sagte und auch nicht hinter vorgehaltener Hand.
Auf Initiative des Kirchenkreises bildeten wir im Februar 2000 den gemeinsamen Grundstückausschuss. Ich konnte Herrn Behrendt für eine Mitarbeit gewinnen.
Unter meinem Vorsitz tagten wir immer dann, wenn Fragen und Entscheidungen anstanden.
Im Ausschuss waren u.a. Pfarrer Vergens, Frau Klotz vom Verwaltungsamt, eine Architektin aus unserer Gemeinde und ein Bauingenieur aus dem GKR Grünau.
Die Arbeit war sachbezogen. Es gab kaum Streit. Im Ergebnis konnte der gemeinsame Grundstücksausschuss klare Empfehlungen an beide GKR und an das Verwaltungsamt geben.
Herr Behrendt hat bis zu meiner Abberufung kollegial im gemeinsamen Grundstücksausschuss mitgearbeitet und alle Empfehlungen des Ausschusses mitgetragen. Etliche Formulierungen
stammten aus seiner Feder.
Nach meiner Abberufung vom GKR-Vorsitz wurde ich aus dem gemeinsamen Grundstücksausschuss ausgeschlossen. Ebenfalls unsere Architektin.
Wenn man von Verheerung sprechen will, brachten Pfarrer Kastner und Herr Behrendt sie.
Dazu die Niederschriften von Frau Hannelore Kloß vom 11.8.2004 und unseres Gemeindebeirats vom 22.10.2004.
Beide Schriftstücke im Anhang zu dieser E-Mail - Kloss.doc, Beirat.doc -
Wer diese Dokumente liest, wird das, was Pfarrer Kastner im Weinstock Nr. 87 schreibt, als verantwortungslose Volksverführung empfinden.
Es war gut, dass Frau Kloß sich ihren Nachruf selbst geschrieben hat. - Ebenfalls im Weinstock Nr. 87 -
Zum Verkauf des Pfarrhauses
An dem Sonnabend war das Wetter so schlecht, dass man lieber zuhause blieb. Regen, Wind, dann Schnee und zur Nacht war stärkerer Frost angesagt. Mir war klar, dass ich mich auf mein Fahrrad setzen musste,
um zum Pfarrhaus zu fahren. Ich hatte zwar schon damals ein Auto mit Traktionskontrolle, aber man konnte vor dem Pfarrhaus nicht parken, schon gar nicht bei Schnee.
Ich ging ins Pfarrhaus. Die Innentemperatur lag knapp über Null. Ich ging in den Heizungskeller, die Gaszentralheizung war ausgefallen. Einen Heizungsnotdienst bei diesem Wetter am Sonnabendnachmittag
zu bekommen, erschien mir aussichtslos. Ich suchte Werkzeug und öffnete den Heizungssteuerungsteil. Eine Platine sah nicht gut aus. Ich zog sie und sah, dass ein Leiterzug durch einen
Kondensatorkurzschluss weggebrannt war.
Ich fuhr wieder nach Hause, lötete einen neuen Kondensator ein und überbrückte den unterbrochenen Leiterzug.
Ich fuhr nun mit dem Fahrrad über dunkle, glatte Straßen zum Pfarrhaus. Setzte die Platine ein und startete den Heizungsofen. Die Heizung funktionierte. Ich konnte den Frostschutzbetrieb einstellen.
Unser Pfarrhaus war ein geräumiges, ansehnliches Gebäude im Villenstil auf einem 1358m² Grundstück. Nach der nicht rechtssicheren Abberufung von Pfarrer Schulze wurde von etlichen Seiten darauf gedrängt,
dass er das Pfarrhaus schlagartig räumt. Dem folgte ich nicht, weil auch ein bei der Kirchenobrigkeit in Ungnaden gefallener Pfarrer sich ohne Zeitdruck eine Wohnung suchen darf.
Außerdem war die Nachnutzung unklar, und mir war ein bewohntes Haus lieber als in leerstehendes.
Ich habe meinen Einsatz vorstehend ausführlich beschrieben, weil er nicht nötig gewesen wäre, wenn Pfarrer Schulze das Haus noch bis zur Nachnutzung bewohnt hätte.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass bei einer durch Frost zerplatzten Heizung das Haus für längere Zeit unbewohnbar geworden wäre.
Wir sind verantwortungsvoll mit unserem Pfarrhaus umgegangen.
Es stand fest, dass für die eine Pfarrstelle, die für beide Gemeinden genehmigt war, nur ein Pfarrhaus gebraucht wurde.
Die Entwidmung ging ohne Widerspruch verhältnismäßig schnell. Mir ist nicht eine Stimme aus unserer Gemeinde bekannt, die sich gegen den Verkauf des Pfarrhauses gewandt hatte, zumal ein Gutachten
zur Nutzung des Pfarrhauses für unseren Kindergarten negativ ausfiel.
Eine Vermietung musste nach 3 erfolglosen Annoncen ebenfalls abgehakt werden.
Wir konnten das Pfarrhaus zu fairen Bedingungen für beide Partner verkaufen. Doch die Genehmigung für den Verkauf wurde vom Kirchenkreis und dem Konsistorium lange Zeit verzögert.
Unser Pfarrhaus drohte langsam zu verfallen. Als Wirtschaftsfachmann schickte ich dem Konsistorium ein Schreiben mit der Aufrechnung der Schadenssumme.
Bis dahin zog Herr Behrendt voll mit.
Dass ich eine Aufrechnung der Schadenssumme an die Obrigkeit sandte und dass diese für ihn als Beamten (auch im Ruhestand) ungeheuerliche Tat zur Freigabe des Verkaufs führte, war jedoch nicht hinnehmbar.
Damit war die Hierarchieordnung in Gefahr, und er half nunmehr der Obrigkeit, den gewählten Vertreter einer Gemeinde, aus dem System zu entfernen.
Ein Grundstück kann nur über einen Notar verkauft werden. Der prüft die Rechtmäßigkeit. Ohne eine einstimmig erteilte Vollmacht läuft beim Notar nichts. Man kann ein Grundstück gegen den Willen
der Gemeinde nicht verkaufen, auch nicht eigentlich. Herr Behrendt hatte alle entsprechenden Dokumente mitgetragen und wichtige mitgezeichnet. Er war eigentlich nicht schizophren.
Für die Aussage von Pfarrer Kastner, das alte Pfarrhaus wurde eigentlich gegen den Willen der Gemeinde verkauft, habe ich nur die Erklärung, entweder hat sie ihm eine Diva, die ich entblättert hatte,
in den Mund gelegt oder Franz-Peter Tebartz-van Elst lässt grüßen.
- "Die nächste Aufgabe war der lange vernachlässigte Zustand der Kirchengebäude. An der Dorfkirche waren schon vorher Bauarbeiten begonnen worden, die aber bald völlig feststeckten und Unsummen
von Geld verschlangen, ohne einen Fortschritt zu erzielen. In den nächsten Jahren beschäftigte uns die Dorfkirche bei wöchentlichen Treffen. Es waren nicht nur bauliche, sondern auch verzwickte
rechtliche und verwaltungstechnische Aufgaben zu lösen, bis die Kirche dann 2007 fertiggestellt werden konnte."
In Bohnsdorf hatten etliche Hauseigentümer Probleme mit Schichtenwasser. Ich auch. Um den selbsternannten Fachleuten nicht ausgeliefert zu sein, las ich im Standardwerk Eichler: Bauphysik nach.
Damit war ich nicht der Fachmann für Dorfkirchensanierung, aber auf unseriöse Geschäftsleute fiel ich nicht rein.
Die Kirchengebäude in Bohnsdorf und Grünau waren in keinem lang vernachlässigten Zustand. Beide Gemeindekirchenräte taten das, was in der DDR möglich war. Und viel war nach der Wende in Anbetracht
des in den Ostgemeinden fehlenden Geldes auch nicht möglich.
Die Kirchengemeinde Grünau war da schlechter dran. Ihre Friedenskirche war nach der Blütezeit für Grünau zu groß. Es fehlten im Wohngebiet dann auch die reichen Bürger mit großzügigen Spenden.
In der DDR half man sich selbst.
Für die Dorfkirche Bohnsdorf hatten findige Gemeindemitglieder Nachtspeichertruhen aufgetrieben. Der Elektroanschluss gab den Betrieb der Truhen nicht her. Pfarrer Heckel und Herr Wagner vom
GKR riefen zum Arbeitseinsatz auf. Wir gruben an einem Sonnabend den Kabelgraben von der Trafostation zur Kirche. Die Stimmung war gut. Fleischerei Birnbaum hatte den Mittagsbraten spendiert und
Bier gab es auch.
Die Elektroheizung lieferte trockene Wärme.
Das Kirchendach immer dicht zu halten, war nicht einfach, weil die Dorfkirche unter Denkmalschutz stand und es die Dachziegel nicht mehr gab. Es mussten manchmal Wannen auf dem Dachboden aufgestellt werden.
Als ich den GKR-Vorsitz übernahm, hatten wir schon einen wohlwollenden Dachdeckermeister, der mit anderen Bohnsdorfer Bürgern Abrissziegel erhielt, die für das Dach unserer Kirche passten.
Wir konnten es dichthalten.
Wasserschäden gab es über die Dachentwässerung. Sie waren nicht gravierend. Hier kontaktiert ich Dipl.-Ing. Richard Drtil, dessen Ingenieurbüro die entsprechende Fachkompetenz für Mauerwerksanierung hatte.
Es stimmt nicht, dass an der Dorfkirche "vorher Bauarbeiten begonnen worden (waren), die aber bald völlig feststeckten und Unsummen von Geld verschlangen, ohne einen Fortschritt zu erzielen".
Wir hatten von Dr. Friese ein bauphysikalisches Guthaben. Dr. Friese gehörte zu den Physikern in unserem Gemeindeseminar. Er wurde in der Wendezeit aus der Akademie der Wissenschaften der DDR in Adlershof
selbstverständlich nicht in ein Nachfolgeinstitut übernommen und gründete seine Beratungsfirma. Für das fundierte Gutachten nahm Dr. Friese kein Geld.
In Abstimmung mit Frau Klotz, der Vertreterin des Verwaltungsamts im gemeinsamen Grundstücksausschuss, sprach ich unsere Architektin im Ausschuss, Frau Dipl.-Ing. Hella Böttger für die Koordinierung
der Auftragsvergabe und die Kontrolle der Bauarbeiten an und erhielt ihre Zusage.
Das war der Stand der Vorbereitung der Bauarbeiten für die Sanierung unserer Dorfkirche vor dem Tag meiner Abberufung vom GKR-Vorsitz am 7.8.2003. Dieser Stand wurde in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt
Berlin und dem kirchlichen Bauamt im Konsistorium erreicht, auch unter Mitwirkung von Herrn Behrendt.
Die Kosten beliefen sich auf ≈600 Euro für die Machbarkeitsstudie vom Ingenieurbüro Drtil.
Wir hatten die Bauarbeiten gut vorbereitet, aber nicht begonnen. Kostenpflichtige Aufträge waren nicht erteilt und Leistungsverträge noch nicht abgeschlossen.
Es gab keine Verbindlichkeiten.
Nach der Vertreibung der Fachkompetenz durch Pfarrer Kastner und Herrn Behrendt - ich wurde als GKR-Vorsitzender und als Vorsitzender des gemeinsamen Grundstücksausschusses abgesetzt, die Architektin
Frau Böttger spontan abgewiesen, Herr Drtil zog sich nach meiner Absetzung zurück - begannen zwar nicht die Bauarbeiten, aber Aktivitäten, die wie Pfarrer Kastner es beschreibt, Unsummen von Geld
verschlangen.
Deutlich sichtbar für die Gemeinde zeigten sich die Fehlleistungen von Herrn Behrend und Pfarrer Kastner, der sich für seinen Karrieretrip vermutlich ein Macherimage zulegen wollte, beim Blick auf
unser Kirchengebäude, das ganz schnell eingerüstet wurde und dann passierte lange Zeit gar nichts. Das Gerüst stand ungenutzt da und verursachte Kosten.
Die Volksverführung durch Pfarrer Kastner ist krass und gesellschaftsschädigend. Nachdem er sich der Fachkompetenz entledigt hatte, verursachte er mit seinem unüberlegten Aktionismus eine vierjährige,
ungeordnete Bautätigkeit, die "bald völlig feststeckte und Unsummen von Geld verschlang". Es ist schon unverfroren, die Gemeinde mit seinen Ausführungen im Weinstock nach 15 Jahren dahingehend zu täuschen,
dass nicht er die Fehler begangen und Schaden angerichtet hat, sondern "der damalige Vorsitzende der Gemeindeleitung".
Zu dem von Pfarrer Kastner festgestellten "lange vernachlässigten Zustand unserer Kirchengebäude" muss zu unserem Gemeindeheim noch auf die Erhaltungsarbeiten
verwiesen werden. Im Schreiben des GKR an den Gemeindebeirat vom 7.8.2002 sind auf Seite 2 und 3 diese Arbeiten aufgelistet.
Dazu im Anhang zu dieser E-Mail - GemeinBeir.doc -
Die erfolgreiche Arbeit in unserer Gemeinde zur Erhaltung der Bausubstanz in der Zeit meines GKR-Vorsitzes ist wohl eher vorbildlich als verheerend zu bezeichnen.
Die Beiratsmitglieder hatten sich über die abwertenden Ausführungen von Pfarrer Kastner und Herrn Behrendt in der Beratung am 6.2.2004 stark verärgert gezeigt.
Auf die beiden Dokumente dazu im Anhang zu dieser E-Mail - Kloss.doc, Beirat.doc -
wurde bereits hingewiesen.
Im Nachruf auf Hans Behrendt im Weinstock Nr. 87 schreibt Pfarrer Kastner
"Durch seine Fürsprache konnte die Friedenskirche in Grünau mit den Mitteln der damals noch nicht verbundenen Gemeinde Bohnsdorf saniert werden."
Der böse GKR-Vorsitzende Helmut Kroschel hat die Mittel in die Gemeinde Bohnsdorf geholt: 1 500 000 DM aus Restitution, 280 108,- € Verkauf Pfarrhaus, 154 000 DM Verkauf Grundstück in der Joachimstr. 4 an
Pächter Schmidt, Erbbauverträge, Datschenpachteinnahmen, Verkauf eines Teilgrundstücks in der Neptunstraße 1 an Stahlbaubau Nimsz
und hat die Ausgaben normalisiert. Bei jedem Kauf- oder Pachtvertrag mussten erhebliche Widerstände überwunden werden. Das ging nur durch Fachkompetenz und Verhandlungsgeschick. Trotz zum Teil harter
Auseinandersetzungen ist mir kein Partner in Erinnerung, der mir nach Vertragsabschluss nicht für die Fairness gedankt hat.
Es ist zwar nicht rechtskonform Finanzmittel der Gemeinde weiterzureichen, doch das Image des "guten Onkels" bleibt dem, der die Gelder weggibt.
Für mich ist es Scharlatanerie, wenn Pfarrer Kastner in der Berliner Morgenpost vom 24.12.2006 unter den Titel
"Das Wunder des Kirchbaus zu Grünau" - https://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article103031964/Das-Wunder-des-Kirchbaus-zu-Gruenau.html -
den Lesern vorgaukelt
"Die wiederhergestellte Friedenskirche sei, sagt der 42-Jährige, "ein Geschenk Gottes". Wenn er das sagt, dann wird es wohl so sein.
Diese Gabe, in der jedoch auch eine Menge Menschenfleiß und -kraft steckt (nebst der Summe von rund einer halben Million Euro), leuchtet nun wieder in den zartesten Farben"
und auf Benefizkonzerte und Spendengelder verweist.
Über seine Aussage im Weinstock "… konnte die Friedenskirche in Grünau mit den Mitteln der damals noch nicht verbundenen Gemeinde Bohnsdorf saniert werden" wissen wir es nunmehr besser.
Das Wunder vollbrachten die finanziellen Mittel aus einer anderen Gemeinde, aus der Kirchengemeinde Berlin-Bohnsdorf.
Zu Diakon Manfred Vogel hatte ich vorstehend bereits gesagt, dass er eine Stütze unseres Gemeindelebens war und geachtet wurde. Nach 20 Jahren kam auch für ihn der Abschied von seiner
fruchtbaren Tätigkeit. Im Weinstock Nr. 86 wurde ihm auf Seite 16 ein Platz von 2,5 cm eingeräumt, auf dem er in 2 Sätzen Abschied nehmen durfte.
Kein Wort des Dankes und der Anerkennung von Seiten der Gemeindeleitung, auch nicht im Weinstock Nr. 87. Das ist schäbig, Pfarrer Kastner.
Ich konnte mich schon bei Amtsantritt von Pfarrer Kastner des Eindrucks nicht erwehren, dass er erfolgreiche bzw. beliebte Mitarbeiter neben sich nicht duldete und sie entweder entlässt,
wie die Küsterin Frau Hauck oder klein hält, wie Diakon Vogel.
Mit freundlichen Grüßen